Wer muss Vergütungsvereinbarung beweisen?

Wenn der Auftragnehmer seine Leistungen nach Aufmaß und Einheitspreisen abrechnet, muss er beweisen, dass eine vom Auftraggeber nach Ort, Zeit und Umständen im Einzelnen vorgetragene niedrigere Pauschalvereinbarung nicht getroffen worden ist (OLG München, Urt. v. 29.03.2000, Az.: 27 U 668/99).

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