Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadenersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist.
Der Beklagte errichtete im Auftrag der Kläger ein Einfamilienhaus. Es waren Mängel vorhanden, die der Beklagte trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht beseitigte. Für die Beseitigung der Mängel sind ...