Nachdem wir bereits im Newsletter vom 06.09.2005 (37/04) darüber berichtet hatten, liegt nunmehr auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum sog. Autobahn-Fall vor.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Landeshauptstadt Dresden dem Grunde nach verurteilt, an die von uns vertretene Klägerin Schadenersatz dafür zu zahlen, dass diese Aufwendungen auf ein Bauvorhaben tätigte, das wegen der ...