Baurecht und Architektenrecht
Im Baurecht wird zunächst zwischen dem sogenannten privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden. Letzteres betrifft das Rechtsverhältnis zwischen privaten Bauherren und den für die jeweiligen Bauvorhaben zuständigen Baubehörden.
Baurecht - Wann brauche ich einen Anwalt?
Das private Baurecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen den unmittelbar am Bau beteiligten Personen. Dies sind u. a. der Bauherr, sein Architekt, ein beauftragter Bauunternehmer sowie Generalunternehmer und deren Subunternehmer. Diese Beziehungen gestalten sich in erster Linie nach den geschlossenen Verträgen. Das heißt, dass es die Vertragsparteien weitgehend selbst in der Hand haben, die rechtlichen Beziehungen zueinander zu gestalten. Bereits bei der Vertragsanbahnung gilt es somit, möglichst einen Vertrag zu schließen, der den jeweiligen Bedürfnissen am ehesten gerecht wird. Schon in dieser Phase lassen sich durch anwaltlichen Rat spätere Probleme vermeiden oder Gefahrenpotentiale minimieren.
Baubegleitung
Anwaltlicher Beistand kann aber auch baubegleitend hilfreich sein. Oft genug wird vernachlässigt, dass die geltend gemachten Ansprüche in aller Regel eine Kette abgestufter Handlungen und Erklärungen voraussetzen, bevor sie erfolgreich - notfalls mit Hilfe der Gerichte - durchgesetzt werden können.
Haftung am Bau
Am häufigsten treten Probleme am Bau in der Endphase bzw. nach Beendigung der eigentlichen Bauausführung auf. Dies ist die Phase, in welcher die Qualität der Bauleistungen in vollem Umfang sichtbar wird, sodass sich hier die Fragen der Sachmängelhaftung stellen. Außerdem werden in diesem Stadium in aller Regel die vollen Vergütungsansprüche der bauausführenden Beteiligten sowie das volle Architektenhonorar fällig. Auch hier gilt es, bei Problemen rechtzeitig die richtigen rechtlichen Schritte zu gehen (Verjährung, Gewährleistung, Beweissicherung).
Bau- und Architektenrecht Dresden - Wie kann ein Anwalt helfen?
Sprechen Sie uns an! In unserer Kanzlei in Dresden werden wir für Sie sowohl im privaten Baurecht (Ihre Rechtsanwälte für Baurecht und Architektenrecht Dresden: RA Söllner, RA Biastoch und RA Bärsch) als auch dem öffentlichen Baurecht (Ihr Rechtsanwalt: RA Gütter) tätig.
Eventuell hat Ihre Fragestellung verwaltungsrechtliche Bezüge? Auch dann sind wir kompetente Ansprechpartner für Sie!
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Hinweise und Rechtsprechungen
Weiterführende Links
- www.bmvbw.de
Eingangsportal des Bundesministeriums. Unter "Bauwesen" gibt es im Volltext verschiedene Materialien (Gesetze, interne Regelungen, Rundschreiben, Erlasse). Schwerpunkte sind öffentliches Baurecht und Werkvertragsrecht, aber auch Bauvergaberecht wie etwa das Vergabehandbuch für die Staatshochbauverwaltung in aktueller Fassung. - www.nzbau.de
Online-Version der "Neuen Zeitschrift für Baurecht" mit kostenlosen Zusammenfassungen von in der Printausgabe erschienenen Beiträgen und Entscheidungen. Es lässt sich auch ein entgeltliches Online-Abo einrichten mit weitergehenden Informationen (Volltextrecherche in der Printausgabe). - www.marktplatz-recht.de
Siehe darin die Rubrik "Immobilienrecht" mit Volltexten von Gesetzen und anderen Materialien (etwa VOB) und Verweisen auf weitergehende Entscheidungssammlungen. - www.ibr-online.de
Zahlreiche größtenteils kostenfreie Baurechtsinfos, insbesondere Gerichtsurteile im Volltext (Onlineversion der Zeitschrift IBR Immobilien- und Baurecht) - www.baulinks.de
Infos rund ums Thema Bauen inkl. Urteilssammlung, teilweise kostenpflichtig.
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