Arbeitsrecht
Zehn Minuten nicht „gestochene“ Kaffeepause kann zur fristlosen Kündigung führen
Das mit der Sache befasste Landesarbeitsgericht urteilte dahingehend, dass die Kündigung der Reinigungskraft rechtens war.
Wenn eine Zeiterfassungseinrichtung vorsätzlich missbraucht werde, sei das ein wichtiger Grund, welcher eine fristlose Kündigung rechtfertige, da der Vertrauensbruch erheblich sei. Der Arbeitgeber müsse auf eine ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung seiner Mitarbeiter vertrauen können. Obwohl es in diesem Fall nur um zehn Minuten ging, hielt das Gericht eine Abmahnung für unnötig, da diese das Verhalten der Mitarbeiterin nicht geändert hätte. Als entscheidend erachtete das Gericht das Verhalten der Arbeitnehmerin nach der Tat, denn das Gericht wertete es als besonders schwerwiegend, dass die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber gar auf ausdrückliche Nachfrage zunächst anlog und den Betrug somit leugnete, damit ihr Fehlverhalten versuchte zu verschleiern.
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