Nach hiesiger Sichtweise ist dies zu verneinen. Grundsätzlich ist die Betreuung der Kinder Sache der Eltern und stellt keinen Grund für ein unentschuldigtes Fernbleiben der Arbeit dar.
Insofern haben Eltern zunächst zu prüfen, ob die Betreuung des Kindes anderweitig, etwa durch Großeltern, Verwandte, große Geschwister etc. sichergestellt werden kann. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass ...