Sind wir mal ehrlich. Welcher Arbeitnehmer surft nicht während der Arbeitszeit schon mal im Internet? Schnell noch das Gebot bei eBay abgeben oder kurz schauen, ob es Sonderangebote für den Einkauf in der Mittagspause bei Lidl oder Aldi gibt.
Wer dies übertreibt, muss mit einer Kündigung rechnen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.01.2016, Az.: 5 Ca 667/15) hatte ...