Arbeitgeber haben ein Interesse daran, die Computeraktivitäten ihrer Mitarbeiter zu überwachen, wird der Computer doch allzu gerne vom Arbeitnehmer in der Arbeitszeit hin und wieder privat genutzt. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27. Juli 2017, Az.: 2 AZR 681/16) musste sich jetzt mit sog. Keyloggern auseinandersetzen. Diese können jeden Tastenanschlag auf einer Computertastatur und ...