Arbeitsrecht

Hinweise und Rechtsprechungen

Was haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukünftig zu beachten?

Zukünftig werden Urlaubsansprüche wohl nicht mehr automatisch, durch bloßen Zeitablauf, verfallen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 06.11.2018 entschieden, dass ein Arbeitnehmer seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren darf, weil er keinen Urlaub beantragt hat, da dies dem ...

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Bislang erlosch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Jahresurlaub mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Bei einer sogenannten Übertragung, was regelmäßig eines triftigen Grundes bedarf, erlischt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des 31.03. des Folgejahres.
 

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Ein hoher Krankenstand im Unternehmen ist häufig ein Ärgernis für den Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber kennen jedoch gar nicht die Möglichkeiten, welche das Gesetz zur Verfügung stellt, um hierauf proaktiv einzuwirken. Ein solches Mittel, welches hier vorgestellt werden soll, ist die Auslobung und Zahlung einer Sonderprämie an die Arbeitnehmer und deren Kürzung bei u. a. krankheitsbedingter ...

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Alljährlich um die Weihnachtszeit stellt sich diese Frage für viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf „Weihnachtsgeld“. Häufig wird ein solcher Anspruch aber in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgeschrieben oder es hat sich eine sogenannte betriebliche Übung entwickelt. Diese Zahlungen werden im Volksmund „Weihnachtsgeld“ genannt.

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Es gibt einige aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen, auf die wir hier gern näher eingehen möchten:

  • Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

  • Die Brückenteilzeit wird kommen

  • Doch keine Schadenersatzpauschale im Arbeitsrecht

  • Eine den Mindestlohn einschließende arbeitsvertragliche Verfallklausel ist unwirksam

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Wenn, aus welchem Grund auch immer, ein Arbeitsverhältnis endet, so wünscht der Arbeitnehmer verständlicherweise eine möglichst positive Darstellung seiner Arbeitsleistung im Arbeitszeugnis. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines solchen ergibt sich sowohl aus § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als auch aus § 109 GewO (Gewerbeordnung). Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung ...

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Es kursieren sowohl unter Arbeitgebern als auch unter Arbeitnehmern beim Urlaub von Teilzeitarbeitsverhältnissen mannigfaltige Gerüchte, reichend von „da gibt es gar keinen Urlaub“ bis hin zu „da gibt es den gleichen Urlaub“ wie bei Vollbeschäftigten. Die Wahrheit liegt, wie so meist, irgendwo dazwischen.

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Auch die Privatsphäre eines Arbeitnehmers ist nicht gänzlich geschützt. Grundsätzlich kann das Verhalten eines Arbeitnehmers außerhalb der Arbeit nicht für eine Kündigung herangezogen werden. Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt.

Ein Arbeitnehmer, der schon viele Jahre für das Unternehmen als Straßenbahnfahrer gearbeitet hatte, postete auf der Facebook-Seite der rechtsextremistischen Partei ...

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Nimmt der Arbeitgeber eine Kündigung zurück und weist den Mitarbeiter an, am nächsten Tag an einem 170 km entfernten Ort zur Arbeitsaufnahme zu erscheinen, muss der Mitarbeiter dieser Weisung nicht Folge leisten.

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Führt eine selbständige Betriebsärztin im Betrieb eine Grippeschutzimpfung als Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsvorsorge durch, haftet der Arbeitgeber nicht für einen möglichen Impfschaden. Der Behandlungsvertrag kommt zwischen Arzt und Arbeitnehmer zustande.

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