Was haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukünftig zu beachten?
Zukünftig werden Urlaubsansprüche wohl nicht mehr automatisch, durch bloßen Zeitablauf, verfallen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 06.11.2018 entschieden, dass ein Arbeitnehmer seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren darf, weil er keinen Urlaub beantragt hat, da dies dem ...