Im Arbeitsrecht findet für Beschäftigte der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung. Ziel dieses Grundsatzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zur Erreichung dieses Ziels gibt es eine Vielzahl von ...