Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge von einer Krankheit verhindert sind, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, bis zur Dauer von sechs Wochen. Im Gesetz steht aber auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dabei kein ...