Arbeitsvertragsbedingungen werden zwischen den Vertragsparteien oftmals durch tatsächliche Übung und ohne schriftliche Vereinbarung geändert. Dem Arbeitnehmer wird z. B. eine neue oder zusätzliche Tätigkeit zugewiesen, Arbeitszeiten ändern sich, Urlaubstage werden erhöht etc.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat jetzt in einer Entscheidung vom 04.05.2006 (Az.: 8 Sa 2046/05) entschieden, dass der als ...