Ob im Singleurlaub oder mit Kind und Kegel, alle zieht es nun in die Ferne, sei es an die Ostsee oder an die Cote d´Azur, an die Copacabana oder den Plattensee. Da jedoch nahezu alle Arbeitnehmer gleichzeitig von diesem Wunsch beseelt werden, stellt sich dem Arbeitgeber die Frage, wer zu beurlauben ist und wer als „Stallwache“ zu bleiben hat.
Meldet der Arbeitnehmer keine eigenen Wünsche an, so ...