Das Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 1 A 812/08) hat entschieden, dass Beschäftigte, hier der Stadt Köln, keinen Anspruch auf einen Raucherraum haben, selbst wenn dies die räumlichen Gegebenheiten zulassen würden. Ebenso wurde ein Anspruch von Raucherinnen und Rauchern, während der Kernarbeitszeit eine Zigarettenpause einzulegen, abgelehnt.
Die Lage für Raucherinnen und Raucher wird immer ...