Das Arbeitsrecht ist bisweilen für den Arbeitgeber schwer verständlich. Ein solcher suchte für eine Mitarbeiterin eine Schwangerschaftsvertretung. Kurze Zeit nach Abschluss des Arbeitsvertrages teilte die eingestellte Mitarbeiterin dem Arbeitgeber mit, dass auch sie schwanger sei, dies auch schon, was sie wusste, bei Abschluss des Arbeitsvertrages.
Der Arbeitgeber griff daraufhin den ...