Die sich verändernde Arbeitswelt – eine Momentaufnahme

Arbeitsrecht

Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. So oder ähnlich hört man es seit Jahren. Den Anfang machte das Schlagwort von Arbeit 4.0, der vierten industriellen Revolution, welche sowohl die Arbeitsweise selbst als auch die Arbeitsbedingungen und damit zugleich die zukünftig noch benötigte Menge an menschlicher Arbeitskraft radikal verändern sollte. Eindrücklich waren die gezeigten Bilder von menschenleeren Autoproduktionshallen, in welchen die zu fertigenden Kraftfahrzeuge einzig von programmierten Roboterarmen zusammengestellt werden. Maschinen bauen Maschinen – eine dystopische Zukunftsaussicht.

Ganz offensichtlich kam es doch nicht so schnell zur Umsetzung dieser düsteren Prognose, wie schon allein der Mitarbeiterhunger der in kürzester Zeit in Deutschland unter dem Druck von Politik und einem ungeduldigen Unternehmer entstandenen „Gigafactory“ beweist. Zwar werden aktuell für die allermeisten körperlich schweren oder geistig komplexen Aufgaben Maschinen und Computer in steigender Anzahl genutzt, aber gänzlich ersetzen lässt sich die menschliche Arbeitskraft, sowohl in Bereichen in denen Erfahrung, Empathie, taktiles Empfinden aber auch Kreativität, Abwägung und Risikoaversion oder -bereitschaft benötigt werden, noch nicht. Überdies kommen durch die neuen Technologien auch neue Anforderungen und Berufsbilder hinzu, welche zumindest teilweise das Abschmelzen der bisher benötigten Arbeitskraftmenge verlangsamen.

Ein Anachronismus ist indes die immer lauter werdende Forderung von Wirtschaft und Politik, dem sich immer dramatischer entwickelnden Fachkräftemangel durch Erhöhung von Wochenarbeitszeiten und Renteneintrittsalter zu begegnen. Ein hingegen richtiger und wichtiger Schritt soll hierbei die in 2023 geplante Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sein. Es soll Fachkräften aus Drittstaaten ermöglichen, leichter und schneller in Deutschland einzuwandern. Es sieht vor, dass Fachkräfte aus dem Ausland, die über bestimmte Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, ein Visum erhalten können, ohne dass sie ein Einwanderungsgesuch bei der Bundesagentur für Arbeit stellen müssen. Darüber hinaus soll es auch die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten vereinfachen. Unternehmen, die Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einstellen wollen, sollen die Möglichkeit haben, einen sogenannten „Green Card“-Antrag zu stellen, um ihren Fachkräften ein Arbeitsvisum zu ermöglichen.

Den wohl aktuellsten Aspekt in dieser arbeitsmarktpolitischen Bestandsaufnahme nimmt der Einsatz von künstlicher Intelligenz ein. Das seit Kurzem öffentlich zugängliche Tool „ChatGPT“ gibt hierbei erste Ausblicke über die Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten. Es können durch Eingabe ganzer Such- und Anweisungssätze in Umgangssprache mit einer KI kommuniziert werden, welche sodann Antworten und Problemlösungen anbietet. Dies Antworten können von kurzen Hinweisen bis hin zu vollständig ausformulierten Texten reichen. Es ist derzeit noch nicht abschätzbar, wie weitreichend die Einsatzmöglichkeiten einer solchen KI sein werden, aber offensichtlich drängen sich der Einsatz in Recherche, Datenbankenverwaltung und Entwurf einfacher Kommunikation aber auch bei Programmiertätigkeiten auf. Und um die Qualität der Antworten einer solchen KI zu verdeutlichen, hat eine solche diesen Beitrag um drei Sätze bereichert. Viel Spaß beim Suchen!

Verwendete Informationen von ChatGPT im Absatz 3:
Es soll Fachkräften aus Drittstaaten ermöglichen, leichter und schneller in Deutschland einzuwandern. Es sieht vor, dass Fachkräfte aus dem Ausland, die über bestimmte Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, ein Visum erhalten können, ohne dass sie ein Einwanderungsgesuch bei der Bundesagentur für Arbeit stellen müssen. Darüber hinaus soll es auch die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten vereinfachen.

Zurück

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: