Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag 2023 – Anpassung an gesetzliche Vorgaben
Wussten Sie schon …?
1. Einstellung, Probezeit
- Das Recht, in der Probezeit zu kündigen, müssen beide Vertragsparteien haben.
- Ein Kündigungsausschluss vor Arbeitsaufnahme ist möglich und empfehlenswert, damit der Arbeitnehmer nicht ohne rechtliche Folgen das Arbeitsverhältnis vor Arbeitsaufnahme rechtswirksam kündigen kann.
2. Aufgabengebiet
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die zu erfüllende Tätigkeit genau zu bezeichnen und konkret zu beschreiben.
3. Rückzahlungsklauseln
- Klauseln, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Rückzahlungen leisten muss, sind nur wirksam, wenn der Wortlaut der BAG-Rechtsprechung entspricht und die Höhe der Rückzahlung angemessen ist.
4. Nebentätigkeit
- Eine generelle unbegründete Untersagung einer Nebentätigkeit ist rechtsunwirksam.
- Untersagung aufgrund des Arbeitszeitgesetzes ist möglich.
5. Ausschlussfristen
- Eine einseitige Belastung nur für den Arbeitnehmer ist unwirksam.
- Mindestfristen von 3 Monaten müssen in der Ausschlussfrist beachtet werden.
- Es ist immer an die Fälligkeit, nicht an das Entstehen von Ansprüchen anzuknüpfen.
Kommen Sie gern auf mich zu, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitsvertragsmuster geprüft wissen möchten.
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