Das Kurzarbeitergeld soll angehoben werden

Arbeitsrecht

Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind zahlreiche Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Mittels Kurzarbeitergeld wird durch die Agentur für Arbeit ein Teil des ausfallenden Nettoeinkommens der Arbeitnehmer, derzeit bei kinderlosen Arbeitnehmern 60 Prozent und bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 Prozent, ersetzt oder „aufgestockt“.

Das Kurzarbeitergeld soll, unter neuen Voraussetzungen und für einen begrenzten Bezieherkreis, erhöht werden, um vor allem für Geringverdiener die bestehenden Einkommensverluste abzumildern. Im Weiteren wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds verlängert. Nun soll das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent bei Beziehern ohne Kinder und auf 77 Prozent für Bezieher mit Kindern und darüber hinaus ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent bei Beziehern ohne Kinder und 87 Prozent für Bezieher mit Kindern, zunächst jedoch nur bis 31. Dezember 2020, erhöht werden.

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