Arbeitsrecht
BAG-Urteil zur Entgeltfortzahlung bei Kündigung und Arbeitsunfähigkeit
Sachverhalt
Eine Pflegeassistentin kündigte ihr Arbeitsverhältnis zum 15. Juni 2022. Ab dem 5. Mai 2022 war sie durchgehend krankgeschrieben. Ihr Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit der Begründung, die Krankschreibungen seien unglaubwürdig. Während das Arbeitsgericht ihrer Klage zunächst stattgab, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) zugunsten des Arbeitgebers.
Entscheidung des BAG
Das BAG bestätigte das Urteil des LAG:
- Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich hohen Beweiswert.
- Der Arbeitgeber kann diesen jedoch erschüttern, wenn konkrete Umstände Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen.
- Eine Krankschreibung, die exakt mit der Kündigungsfrist übereinstimmt, kann ein solcher Umstand sein.
- Im konkreten Fall konnte die Klägerin ihre Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend nachweisen.
Bedeutung für die Praxis
Wer nach einer Kündigung arbeitsunfähig wird, verlässt sich meist auf die Lohnfortzahlung. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass eine Krankschreibung während der Kündigungsfrist nicht automatisch als Nachweis anerkannt wird. Arbeitgeber müssen jedoch konkrete Zweifel darlegen und gegebenenfalls beweisen.
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