BAG-Urteil zur Entgeltfortzahlung bei Kündigung und Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsrecht

Wenn eine Krankschreibung genau mit der Kündigungsfrist übereinstimmt, kann das Fragen aufwerfen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, wann Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden dürfen – und wann Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.

Sachverhalt

Eine Pflegeassistentin kündigte ihr Arbeitsverhältnis zum 15. Juni 2022. Ab dem 5. Mai 2022 war sie durchgehend krankgeschrieben. Ihr Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit der Begründung, die Krankschreibungen seien unglaubwürdig. Während das Arbeitsgericht ihrer Klage zunächst stattgab, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) zugunsten des Arbeitgebers.

Entscheidung des BAG

Das BAG bestätigte das Urteil des LAG:

  • Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich hohen Beweiswert.
  • Der Arbeitgeber kann diesen jedoch erschüttern, wenn konkrete Umstände Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen.
  • Eine Krankschreibung, die exakt mit der Kündigungsfrist übereinstimmt, kann ein solcher Umstand sein.
  • Im konkreten Fall konnte die Klägerin ihre Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend nachweisen.

Bedeutung für die Praxis

Wer nach einer Kündigung arbeitsunfähig wird, verlässt sich meist auf die Lohnfortzahlung. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass eine Krankschreibung während der Kündigungsfrist nicht automatisch als Nachweis anerkannt wird. Arbeitgeber müssen jedoch konkrete Zweifel darlegen und gegebenenfalls beweisen.

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