Als Entgelt für die Gewährung von Darlehen können Banken ausschließlich einen Zins in der Höhe beanspruchen, wie er dem Darlehensvertrag zugrunde gelegt wurde. Damit sind grundsätzlich auch die Kosten abgedeckt, die einer Bank im Zusammenhang mit der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden, wie beispielsweise die Einholung einer Schufa-Auskunft, entstehen. Es ist daher unzulässig, wenn durch die Kreditinstitute für diese ausschließlich im eigenen Interesse ausgeübte Tätigkeit Bearbeitungsgebühren erhoben werden.
Wer also in den letzten Jahren einen Kredit, beispielsweise für die Finanzierung eines Kraftfahrzeuges, aufgenommen und dafür eine Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, kann dieses Geld nebst Zinsen von seiner Bank zurückholen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen Urteilen vom 13.05.2014, Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 festgestellt, dass eine entsprechende Preisnebenabrede eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellt.
Die Rückzahlungsansprüche können jedoch nur zeitlich begrenzt geltend gemacht werden:
Für alle Kredite, die nach dem 31.12.2010 abgeschlossen wurden, tritt Verjährung zum 31.12.2014 ein. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss daher der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden.
Bearbeitungsgebühren können aber auch für ältere Verträge zurückgefordert werden. Die Frage des Verjährungsbeginns, von dem an die Verjährungsfrist berechnet werden muss, hat der BGH in seinen am 28.10.2014 verkündeten Urteilen (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) entschieden. Nach Auffassung des BGH beginnt die Verjährungsfrist auch bei älteren Verträgen frühestens mit dem Schluss des Jahres 2011, da die Erhebung einer Rückforderungsklage vor dem Jahre 2011 nicht zumutbar war. Eine solche Klage sei Darlehensnehmern erst zumutbar gewesen, nachdem sich im Laufe des Jahres 2011 eine gefestigte OLG-Rechtsprechung herausgebildet hatte, die Bearbeitungsgebühren in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beim Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen missbilligte.
Fazit: Die Rückforderungsansprüche für Kreditbearbeitungsgebühren aus den Jahren 2005 bis 2011 verjähren zum 31.12.2014. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt muss eine Rückerstattung erfolgen bzw. müssen gerichtliche Schritte eingeleitet werden.