Persönlichkeitsverletzung durch Darstellung der Zeitgeschichte?

In einem Verfahren, welches zunächst im einstweiligen Rechtsschutz vor dem LG Augsburg (Az.: 10 O 468/08) und anschließend vor dem OLG München (Az.: 27 W 72/08) geführt wurde, hat sich nunmehr im Hauptsacheverfahren das LG Augsburg mit der Frage auseinander gesetzt, ob die Namensnennung Dritter im Rahmen der Darstellung der Zeitgeschichte eine ehrverletzende Behauptung darstellen kann. Grund für die Auseinandersetzung der Parteien war, dass der Beklagte auf seiner Internetseite seine Lebensgeschichte, die er als Initiator eines Familienantrages auf ständige Ausreise aus der DDR zwischen dem 28.04.1986 und dem 28.04.1989 erlebte, veröffentlichte.

In diesem Zusammenhang waren auf seiner Seite folgende Texte zu lesen:

  • SED-Kader, die unseren „Fall“ behandelten
    Die Abteilung „Innere Angelegenheiten“ beim Rat des Stadtbezirkes Dresden-Süd, Fritz-Foerster-Platz 2, unter einen ihrer Leiter Genossen ... war für „asoziale und feindlich-negative Elemente“ zuständig. Damit auch für uns „Ersuchende auf ständige Ausreisende nach Deutschland“.
  • Anfang Januar 1989 führte die SED-Diktatur „DDR“ neue Formulare für Antragsteller ein. Obwohl alle Vorgänge schon bei SED und MfS aktenkundig waren, musste man diese A4-Seiten detailliert ausfüllen, damit man die „Richtlinien der neuen Reiseverordnung“ beachten konnte, mussten diese Papiere persönlich abgeholt werden. Der Genosse  ... erläuterte mir genau, dass nur „humane Gründe“ zählen und nicht etwa politisch und/oder wirtschaftliche Gründe genannt werden dürfen!
  • Die eiskalten Diener des DDR-Regimes hatten uns in all den drei Jahren seit unserer Antragsstellung genug bespitzelt, überwacht und schikaniert. Meinen Handwerksbetrieb habe ich nicht verpachten dürfen, sondern musste diesen zwangsverkaufen. Unserer Tochter wurde die Weiterbildung/Abitur versagt (trotz bester Zensuren und Delegierung zur Oberschule), durfte sie die EOS nicht betreten. Für Klassenfeinde bilden wir keine Leute aus, meinte die systemtreue, zuständige Stadtbezirksschulrätin Genossin ...!
  • Die Gesundheit meiner Frau war zerstört (Nervenzusammenbruch, Zwangseinweisung im Arnsdorfer Landeskrankenhaus – Haus 4!) ...
  • Wie großzügig von den Genossen, wir durften innerhalb von 24 Stunden diese DDR am 28.04.1989 mit vorgeschriebenen total überfüllten Zug Richtung Gießen verlassen...
  • An all den „Maßnahmen“ und Schikanen waren folgende SED-Mitglieder der besonderen Fachabteilung für „Innere Angelegenheiten“ bei den Räten der Städte und Gemeinden beteiligt, die nach Erkenntnissen der Gauck-/Birthler-Behörde oft auch als „IM“ und Einzelfälle als „OibE“ (Offiziere im besonderen Einsatz) dem MfS verpflichtet waren: ...

Im Weiteren führte der Beklagte die vollständige Nennung der Namen und der Funktion der Beteiligten auf. Der Kläger nahm von der Homepage und dem Eintrag seines Namens in der Liste Kenntnis und verlangte von dem Beklagten, es zukünftig zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß auf der Internetseite die Behauptung aufzustellen, er wäre an der Bearbeitung des Familienantrages auf ständige Ausreise aus der DDR beteiligt gewesen und habe den Bildungsweg der Tochter beendet. In der Begründung führte er aus, dass mit der Nennung seines Namens eine Persönlichkeitsverletzung erfolgt sei. Der Beklagte erwiderte, dass er keine Unwahrheiten dargestellt habe und somit auch keine Ehrverletzungen ersichtlich sind. Das LG Augsburg hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der zitierte Text ein Stück Zeitgeschichte darstellt, in dem falsche oder ehrverletzende Behauptungen nicht enthalten sind (Urteil v. 28.07.2008, Az.: 10 O 887/08). Insbesondere sei eine wahrheitsgemäße Schilderung eines Stückes Zeitgeschichte keine Persönlichkeitsverletzung.

Die Entscheidung wurde mit großem Interesse verfolgt und stärkt die Rechte der Opfer der SED-Diktatur an der öffentlichen Darstellung ihrer Lebensgeschichte. Zwischenzeitlich hat der Kläger gegen das Urteil des LG Augsburg Berufung einlegt. Über den weiteren Verlauf und den Ausgang des Rechtsstreits werden wir Sie informieren.

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