Anlagebetrug in Sachsen

Am 2. April wurde vor der großen Strafkammer des Landgerichts Dresden ein umfangreiches Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges eröffnet. Der Angeklagte wird beschuldigt, insgesamt 56 Kapitalanleger im Zeitraum von November 2004 bis September 2007 veranlasst zu haben, ihm erhebliche Geldbeträge auszuhändigen, mit dem Versprechen, diese Gelder gewinnbringend anzulegen. Dabei soll er sich einen Gesamtbetrag von mehr als 2 Mio. Euro verschafft haben. Entgegen der Zusicherungen gegenüber den Anlegern soll der Angeklagte die Gelder jedoch nicht absprachegemäß angelegt haben, sondern er nutzte die ausgehändigten Beträge für seinen eigenen aufwändigen Lebensstil sowie – zumindest teilweise -  für die Auszahlung von „Altkunden“, die langsam unruhig geworden waren und die Auszahlung der versprochenen Renditen verlangten.

Seit März 2008 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. In der Eröffnungsverhandlung am 2. April konnte wegen des erheblichen Umfanges zunächst nur die Anklageschrift verlesen werden. Der Angeklagte selbst verlas in der Folgeverhandlung am 16. April eine eigene umfangreiche Einlassung, in der er die Vorwürfe teilweise einräumte. Das Strafverfahren wird voraussichtlich noch bis Ende Mai andauern. Es ist beabsichtigt, eine Vielzahl von Zeugen und Geschädigten zu vernehmen.

Wir selbst vertreten vier Geschädigte, die rund eine viertel Million Euro an den Angeklagten übergeben haben, in dem Vertrauen darauf, dass dieser die Geldbeträge so wie versprochen gewinnbringend anlegt. Wir haben uns an dem Strafverfahren für unsere Mandanten als Adhäsionsklägervertreter beteiligt und die Ansprüche unserer Mandanten durch Adhäsionsanträge in das Strafverfahren einfließen lassen. Das Gericht hat die Anträge zum Verfahren zugelassen. Bereits am dritten Verhandlungstag wurden diese durch den Angeklagten vollumfänglich anerkannt, so dass wir unseren Mandanten einen langwierigen, unter Umständen über mehrere Instanzen gehenden Zivilrechtsstreit ersparen konnten.

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