„Superblitzer“ nun auch in Dresden

Verkehrsrecht

Wer beispielsweise auf den brandenburgischen Autobahnen oder im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge motorisiert unterwegs ist, hat vielleicht schon unliebsame Bekanntschaft mit dem nun auch in Dresden testweise eingesetzten „Superblitzer“ gemacht.

An dieser Stelle berichteten wir schon mehrfach von sogenannten Blitzeranhängern bzw. teilmobilen Geschwindigkeitsmessanlagen. Vielerorts wird das Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan FM 1 in dem vom Hersteller sogenannten Enforcement-Trailer eingesetzt. Der teilmobile Einsatz hat viele Vorteile für die Verwender: Es kann für einen längeren Zeitraum an einem Ort der Verkehr überwacht werden, ohne dass jemand vor Ort am Messgerät bleiben muss. Trotzdem kann der Standort verändert werden, was eine Anpassung der Autofahrer bei Kenntnis des Standorts unterbindet.

Einsatzorte des „Superblitzers“ im Dresdner Stadtgebiet

Seit Ende September ist jene Blitzer-Anhänger-Kombination auch im Dresdner Stadtgebiet im Einsatz. Bis dato bekannte Einsatzorte sind unter anderem 

  • die Coschützer Straße Höhe Hausnummer 45 in Fahrtrichtung stadtauswärts,
  • Wiener Straße Höhe Hausnummer 49 in Fahrtrichtung Richard-Wahner-Straße,
  • Kipsdorfer Straße,
  • die Reicker Straße,
  • die Dorotheenstraße,
  • die Schillerstraße,
  • die Pfotenhauerstraße und
  • am Käthe-Kollwitz-Ufer.

In der lokalen Presse ist zu lesen, dass der „Superblitzer“ zunächst in einer dreimonatigen Testphase den Temposündern im innerstädtischen Bereich an den Kragen soll (Quelle tag24 – online).

Wie sicher ist die Messung?

Zugegebenermaßen kann das im Anhänger befindliche Messgerät Poliscan FM 1 aus Sicht der Ordnungsbehörden als „Superblitzer“ bezeichnet werden. Das mit Lasersensorik ausgestattete Messgerät gibt hinsichtlich der konkreten Ermittlung des vorgeworfenen Geschwindigkeitswerts so gut wie nichts Preis. Ein Großteil der im Rahmen der Messung erzeugten Daten wird mit abgeschlossener Berechnung sofort gelöscht. Über das Warum kann man sich gewiss streiten.

Ist man in die Falle getappt und hat Zweifel an dem vorgeworfenen Geschwindigkeitswert, empfiehlt es sich, einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen. Dabei stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

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