Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich jüngst (Entscheidung vom 10. Juli 2024, Az.: VIII ZR 184/23) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Vermieter, der sich nicht innerhalb von sechs Monaten zu der Frage geäußert hat, ob er bei Bestehen einer Barkaution wegen Beschädigung/Verschlechterung der Mietsache noch Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen möchte, dies in einem späteren ...