In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Sächsische Zeitung: Abschlagsfrei in den Ruhestand - ich auch?

Presseschau

"Ab Juli gibt´s die Rente mit 63 und die Mütterrente. Beim SZ-Telefonforum erklärten Experten, wer was bekommt." Aufgeschrieben von Gudrun Buhrig. 

Die Fragen beantworteten Christian Lindner, Rentenberater in Dresden-Langebrück, Katrin Schulze-Ansorge, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Dresden und Matthias Herberg, Fachanwalt für Sozialrecht, aus unserer Kanzlei.

Zurück

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: