Neuer Bußgeldkatalog – Die wichtigsten Änderungen 2021

Verkehrsrecht

Nachdem die letzte Änderung des Bußgeldkatalogs an formalen Fehlern scheiterte, tritt ab dem 09.11.2021 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Erhalten Sie einen Überblick über Geschwindigkeitsverstöße, Verstöße beim Parken, der Fußgängergefährdung oder in der Rettungsgasse. Diese Strafen drohen.

Strengere Fahrverbote?

Ursprünglich sollten insbesondere Geschwindigkeitsverstöße härter durch Fahrverbote sanktioniert werden. Bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts war neben der Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen. Diese Änderung ist aber nun endgültig vom Tisch.

Es bleibt dabei, dass einmonatige Fahrverbote erst bei Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts verhangen werden. Wer innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung über einen Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 25 km/h ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h begeht, muss ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Erhöhung der Geldbußen

Der Gesetzgeber hat es bei den Fahrverboten belassen, dafür aber die Regelgeldbußen in vielen Bereichen erheblich erhöht. Bereits im Verwarnungsgeldbereich für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind erhebliche Verschärfungen zu verzeichnen. So sind bei einer Überschreitung von 16 – 20 km/h innerorts 70 Euro und außerorts 60 Euro zu bezahlen. Die konkreten Erhöhungen können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden.

Geschwindigkeitsverstöße: Aktuelle und künftige Bußgelder für Pkw/Motorräder

innerorts

Tempoverstoß
km/h 
Bußgelder
in Euro
bis 08.11.2021
Bußgelder
in Euro
ab 09.11.2021
    Punkte Fahrverbot
in Monaten
bis 10 15 30    
11 – 15 25 50    
16 – 20 35 70    
21 - 25 80 115 1  
26 – 30 100 180 1 11
31 - 40 160 260 2 1
41 – 50 200 400 2 1
51 - 60 280 560 2 2
61 - 70 480 700 2 3
über 70 680 800 2 3

außerorts

Tempoverstoß
km/h 
Bußgelder
in Euro
bis 08.11.2021
Bußgelder
in Euro
ab 09.11.2021
    Punkte Fahrverbot
in Monaten
bis 10 10 20    
11 – 15 20 40    
16 – 20 30 60    
21 - 25 70 100 1  
26 – 30 80 150 1 11
31 - 40 120 200 1 11
41 – 50 160 320 2 1
51 - 60 240 480 2 1
61 - 70 440 600 2 2
über 70 600 700 2 3

1Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird.
Quelle: ADAC e. V.

Parkverstöße:

Beim Parken sollten Autofahrer künftig noch genauer darauf achten, wo sie ihr Fahrzeug abstellen. Einfache Verstöße gegen Park- oder Halteverbote werden künftig mit 25 Euro statt 15 Euro geahndet. Darüber hinaus wird auch das Zeitmoment entscheidend sein. Wer bspw. länger als eine Stunde einen Geh- und Radweg blockiert und dadurch andere behindert, muss 80 Euro zahlen.
Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten mit Behindern von Rettungsfahrzeugen macht das Portemonnaie um 100 Euro leichter. Parken Sie in der zweiten Reihe, kostet Sie das 55 Euro. Werden Radfahrer aufgrund eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs behindert, zahlt der verantwortliche Fahrzeugführer 80 Euro und bekommt dazu neuerdings auch einen Punkt in Flensburg.
Neu: Wer seinen Wagen unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen.


Konkret kommt es zu folgenden Änderungen:

Bußgeldtatbestand     Bußgelder
in Euro
ab 09.11.2021
    Punkte
Parkverbot missachtet 25  
länger als 1 Stunde 40  
länger als 1 Stunde mit Behinderung 50  
mit Behinderung 40  
in zweiter Reihe geparkt 55  
mit Behinderung 80 1
mit Gefährdung 90 1
mit Sachbeschädigung 110 1
länger als 15 Minuten 85 1
länger als 15 Minuten mit Behinderung 90 1
in Feuerwehrzufahrt geparkt 55  
und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 100 1
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 55  
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt 55  
mit Behinderung 70 1
mit Gefährdung 80 1
mit Sachbeschädigung 100 1
länger als 1 Stunde 70 1
länger als 1 Stunde mit Behinderung 80 1
Höchstparkdauer überschritten        
bis 30 Minuten 20  
bis 1 Stunde 25  
bis 2 Stunden 30  
bis 3 Stunden 35  
länger als 3 Stunden 40  
Bußgeldtatbestand     Bußgelder
in Euro

bis 08.11.2021
Parkverbot missachtet 15
länger als 1 Stunde 25
länger als 1 Stunde mit Behinderung 35
mit Behinderung 25
in zweiter Reihe geparkt 20
mit Behinderung 25
länger als 15 Minuten 30
länger als 15 Minuten mit Behinderung 35
in Feuerwehrzufahrt geparkt 35
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 35
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt 20
mit Behinderung 30
länger als 1 Stunde 30
länger als 1 Stunde mit Behinderung 35
Höchstparkdauer überschritten      
bis 30 Minuten 10
bis 1 Stunde 15
bis 2 Stunden 20
bis 3 Stunden 25
länger als 3 Stunden 30

Quelle: ADAC e. V.


Fußgängergefährdung und Rettungsgasse

Dass der Gesetzgeber vor allem nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer schützen will, bringt er durch die Änderungen bei Gefährdungen von Fußgängern deutlich zum Ausdruck: Kraftfahrer, die beim Abbiegen Fußgänger gefährden, müssen statt 70 Euro künftig 140 Euro zahlen. Wer künftig die Rettungsgasse nutzt, um schneller voranzukommen, muss 240 Euro zahlen, darf für einen Monat von seiner Fahrerlaubnis keinen Gebrauch machen und bekommt zwei Punkte in Flensburg vermerkt.

Auswirkungen auf Punkteeintragungen

Besonders in Anbetracht der Verschärfung der Regelgeldbußen bei Tempoüberschreitungen stellt sich die Frage, ob auch bereits bei geringen Tempoverstößen schon Punkte im Fahreignungsregister vermerkt werden. Die Antwort lautet: Nein! Wie sich bereits aus der Tabelle ergibt, bleibt es dabei, dass erst ab Überschreitungen von 21 km/h Punkte in Flensburg vermerkt werden.

Folgen für eine erfolgreiche Verteidigung

Zunächst ist zu prüfen, welcher Bußgeldkatalog am Tattag galt. Wenn im Bußgeldbescheid kein Fahrverbot vorgesehen ist, geht es vorrangig darum, die Eintragung von Punkten zu vermeiden. Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Punktefolge am jeweiligen Bußgeldtatbestand anknüpft. Ist der Tatbestand objektiv erfüllt und wird die Regelgeldbuße verhangen, vermerkt das Kraftfahrtbundesamt die jeweilige Punktefolge. Jedoch folgt aus § 28a StVG, dass keine Eintragung erfolgt, wenn die Geldbuße weniger als 60 Euro beträgt. Es wird künftig deutlich schwerer werden, die Gerichte davon zu überzeugen, eine Geldbuße von weniger als 60 Euro zu verhängen, wenn der Bußgeldkatalog künftig im Regelfall deutlich höhere Geldbußen vorsieht. Wie die Gerichte damit umgehen, bleibt abzuwarten.

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