Kindesunterhalt 2021: Neues Jahr – Neuer Unterhalt – Neue Tabelle

Auch für das Jahr 2021 kommt es wieder zu Veränderungen beim Kindesunterhalt.
Die schöne Nachricht: Das Kindergeld wird ab dem 01.01.2021 erneut angehoben.

Es beträgt ab dem 01.01.2021

-    beim 1. und 2. Kind: 219,00 Euro
-    beim 3. Kind: 225,00 Euro und
-    beim 4. und jedem weiteren Kind: 250,00 Euro

Die Leitlinien aller Oberlandesgerichte werden nun angepasst werden. Dabei wird sich erneut der Unterhaltsbedarf erhöhen. In der Folge müssen alle Unterhaltsverpflichteten, die einen Unterhaltstitel mit einem Prozentsatz errichtet haben, nunmehr ihre Zahlungen anpassen.

Tipp:  Wer einen Dauerauftrag hat, sollte diesen zeitnah umstellen.

1.    Minderjährige Kinder

In der untersten Einkommensstufe (Mindestunterhalt 100 %) sind folgende Zahlbeträge geschuldet:

Für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres)
Bedarf 393,00 Euro (Anhebg. um 24,00 Euro)
Zahlbetrag
1.+2. Kind
Zahlbetrag
3. Kind  
Zahlbetrag
ab 4. Kind
283,50 €  280,50 €   268,00 €
Für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
Bedarf 451,00 Euro (Anhebg. um 27,00 Euro)
Zahlbetrag
1.+2. Kind
Zahlbetrag
3. Kind  
Zahlbetrag
ab 4. Kind
341,50 €    338,50 € 326,00 €
Für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit)
Bedarf 528,00 Euro (Anhebg. um 31,00 Euro)
Zahlbetrag
1.+2. Kind
Zahlbetrag
3. Kind  
Zahlbetrag
ab 4. Kind
418,50 €  415,50 €    403,00 €

2.    Volljährige

Zahlbetrag
1.+2. Kind
Zahlbetrag
3. Kind  
Zahlbetrag
ab 4. Kind
345,00 € 339,00 €     314,00 €

3.    Kinder mit eigenem Hausstand

Für Kinder, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, bleibt der Bedarf wie im Jahr 2020 bei 860 Euro unverändert.

Sofern Sie verpflichtet sind, höhere Beträge als den Mindestunterhalt zu zahlen, können Sie den neu geschuldeten Unterhalt aus der Tabelle (Anhang Zahlbeträge) des Oberlandesgericht Düsseldorf einfach ablesen.

Sie finden diese in der Düsseldorfer Tabelle unter:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Zurück