Im Interview: Rechtsanwalt Lukas Kucklick

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Kürzlich wurde Rechtsanwalt Lukas Kucklick der Titel Fachanwalt für IT-Recht verliehen. Nur 19 Rechtsanwälte tragen diesen Titel bislang in ganz Sachsen (Quelle: Jahresbericht RAK Sachsen 2020). Im Interview spricht er über seine Begeisterung für die IT-Materie und seine fachliche Spezialisierung.

Was hat Sie dazu bewogen, sich für den Erwerb des Fachanwaltstitels im IT-Recht zu entscheiden?

Ich kann mich noch grob an die Zeiten vor Smartphones und Tablets erinnern, aber ich bin im Wesentlichen mit diesen Dingen groß geworden. Erste Berührungspunkte mit informationstechnologischen Zusammenhängen hatte man in meiner Generation also schon früh. Auch wenn ich mich nicht zu einem Informatikstudium durchringen konnte, hat das Interesse für diesen Bereich nie nachgelassen. Es lag daher nahe, dass ich mich nach Abschluss meines Jurastudiums im IT-Recht fort- und weiterbilde.

Hatten Ihr Referendariat beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten bzw. Ihre Tätigkeit bei einem Dresdner IT-Unternehmen Einfluss auf Ihre heutige fachliche Ausrichtung?

Diese Entscheidung hatte ich schon vorher für mich getroffen. Allerdings erlaubten mir die Stationen, unterschiedliche Blickwinkel einzunehmen. Ich konnte in beiden Stationen Einblicke gewinnen, wie die Arbeit in einer Behörde bzw. einem Unternehmen in diesem Bereich aussieht. So habe ich für mich recht schnell entscheiden können, dass die Themen spannend sind, ich sie aber lieber aus anwaltlicher Sicht begleiten möchte. Für meine heutige Arbeit helfen mir die Stationen viel, da es für die anwaltliche Beratung sehr wichtig ist, auch die andere Seite zu verstehen.

Was sind die aktuell spannendsten Fragen im IT-Recht?  

Eines der spannendsten und sicher meist-diskutiertesten Themen ist die (irgendwann) kommende E-Privacy-Verordnung, mit der die Regeln der elektronischen Kommunikation an die DSGVO angenähert werden sollen. Ursprünglich sollte sie gemeinsam mit der DSGVO im Mai 2018 in Kraft treten. Jetzt ist wohl frühestens 2022 mit der Verordnung zu rechnen.

Und selbst wenn es auf den ersten Blick nicht naheliegend erscheinen mag: als Fachanwalt für IT-Recht beobachte ich auch die Entwicklung von Fahrzeugen mit besonderem Interesse. Immer häufiger finden wir eine Mangelursache nicht in einem mechanischen Teil, sondern in einer Software. Diese Entwicklung wird nicht aufhören. Assistenzsysteme werden umfangreicher und erlauben uns zukünftig, mehr Zeit im Auto mit anderen Dingen als dem Fahren zu verbringen. Dies wird wohl zwangsläufig dazu führen, dass die Entertainmentfunktionen smarter werden, also auch hier immer mehr Software Einzug in das Fahrzeug findet. Und auch bei Haftungsfragen bei Verkehrsunfällen (z. B. ein Unfall mit eingeschaltetem Autopilot) oder im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen (Macht sich der Fahrer strafbar, wenn der Autopilot den Unfall baut?) werden IT-rechtliche Sachverhalte (mit)entscheidend sein.

Wie sieht ein typischer Arbeitstag bei Ihnen aus?  

Einer der großen Vorteile am Anwaltsleben: Es gibt keinen typischen Arbeitstag. Besprechungstermine mit Mandanten, Gerichtstermine, Vertragsentwürfe, Verhandlungen mit der Gegenseite. Jeder Tag unterscheidet sich – und das ist gut so.

Beraten Sie auch über das Telefon oder online?   

Wenn sich der Sachverhalt dazu anbietet, empfehle ich sogar die telefonische Beratung. Ökonomisch und ökologisch absolut sinnvoll.

Herzlichen Dank für das Gespräch und Gratulation zur Verleihung des Fachanwaltstitels im IT-Recht, Herr Kucklick!

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