Geschwindigkeitsmessungen im Freistaat Sachsen und neuer Bußgeldkatalog

Verkehrsrecht

Der Bußgeldkatalog wurde geändert und es gab einen Jahreswechsel. Beides scheint auf die Praxis der Geschwindigkeitskontrollen keinen Einfluss gehabt zu haben. Nach unserer anwaltlichen Wahrnehmung hat die Kontrolldichte bereits seit einem Jahr abgenommen. Es gibt dafür zwei vermutete Gründe: Personalknappheit bei Polizei und Ordnungsbehörden in Zusammenhang mit der Pandemie einerseits und bundesweiter Ausfall eines Messgerätes andererseits.

Sicherlich darf man davon ausgehen, dass sich das erste Problem irgendwann wieder erledigen wird. Das zweite Problem scheint aber gravierender zu sein. Hier geht es um das Lasermessgerät Leivtec XV3. Nach jahrelangen Recherchen und Prüfungen einiger kritischer Sachverständiger hat sich schon vor einigen Monaten reproduzierbar herausgestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Gerät falsche Werte liefert.

Kürzlich berichtete dazu auch die Sächsische Zeitung. Tatsächlich gibt es aber schon seit geraumer Zeit keine gerichtlichen Verfahren mehr mit Leivtec-Messungen. Was bei Bußgeldrichtern Anfang letzten Jahres noch anhängig war, dürfte inzwischen längst eingestellt worden sein. Wer aufgrund einer solchen Messung früher mit Bußgeld oder auch Fahrverbot rechtskräftig geahndet worden ist, sollte sich aber keine Hoffnungen machen, über ein Wiederaufnahmeverfahren zu einer neuen anderen Entscheidung zu kommen. Tatsächlich hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, die für die Zulassung und Prüfung solcher Messgeräte zuständig ist, die Zulassung für das Gerät nie entzogen. Oberlandesgerichte haben zur Frage, ob es sich bei dem Einsatz des Gerätes noch um ein standardisiertes Verfahren handelt, unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Nach unserem Eindruck wird hier in Sachsen das System aber nicht mehr verwendet.

Leivtec XV3 war aber wegen seiner Größe und Handhabung schnell und einfach einsatzbereit. Man konnte damit inner- wie außerorts unter allen möglichen örtlichen Bedingungen Messungen durchführen (nicht aber auf Autobahnen). In den letzten Jahren hat das Gerät daher andere Messverfahren geradezu verdrängt (Radar oder Lichtschranke).

Viele Kommunen müssen nun andere Geräte anschaffen und scheinen das in der Breite tatsächlich noch nicht getan zu haben. Der Hersteller Leivtec scheint angekündigt zu haben, dass es von ihm keine verbesserte Version oder ein Nachfolgegerät geben werde. Die Lücke, die dadurch entstanden ist, wird sich also nicht so bald schließen. Ein vergleichbares Gerät wäre TraffiStar S350. Es arbeitet aber nach ähnlichem Prinzip und ist deshalb auch bereits ähnlicher Kritik ausgesetzt. Hier bleibt abzuwarten, ob es den technischen Prüfungen Stand hält.

Man kann derzeit daher feststellen, dass die Verschärfungen des Bußgeldkataloges noch weitgehend ohne Auswirkungen sind. Nur vereinzelt tauchten Verfahren auf, in denen früher glimpflicher entschieden worden wäre, jetzt aber Fahrverbote im Raum stehen, z. B. bei Abbiegen mit Vorfahrtsfehler und Gefährdung oder Unfall. Im ruhenden Verkehr, zu dem es die meisten Änderungen im Bußgeldkatalog gegeben hat, scheinen in Dresden die Kontrollen ganz eingestellt worden zu sein. Solche Tatbestände, die nun auch Punktefolgen haben können, kommen im anwaltlichen Geschäft gefühlt noch gar nicht vor. Auch das wird aber sicherlich nicht dauerhaft so bleiben. Die Aussichten auf Punkte in Flensburg sind daher nur vorübergehend getrübt.

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