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Drei Fachanwaltstitel & Wirtschaftsmediator: Jörg Vollard über Vergaberecht, Bau- und Verwaltungsrecht
1. Sie sind Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Verwaltungsrecht und nun auch für Vergaberecht – eine beeindruckende Spezialisierung. Erhalten Sie von Mandanten Rückmeldungen dazu? Welche Aspekte Ihrer Qualifikation werden besonders geschätzt?
Am 20.03.2025 wurde mir aufgrund der nachgewiesenen Kenntnisse im Vergaberecht die Bezeichnung „Fachanwalt für Vergaberecht“ verliehen. Da ich erst kürzlich diese Qualifikation erhalten habe, sind noch nicht viele Rückmeldungen eingegangen. Meine Mandanten wissen jedoch, dass ich bereits seit mehreren Jahren in vergaberechtlichen Themen tätig bin. Das Vergaberecht bildet dabei quasi eine Schnittstelle zu meinen weiteren Fachgebieten – Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht.
Ich bin im Wesentlichen für mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Organisationen tätig. Im Vergaberecht steht im Vordergrund, ein wertbares Angebot abzugeben und nicht wegen Fehlern bei der Angebotsabgabe vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Das bereitet oft Schwierigkeiten, weil die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers durch den Auftragnehmer anders interpretiert werden, als es „gemeint“ ist und nach meinem persönlichen Dafürhalten der öffentliche Auftraggeber möglichst alle denkbaren Risiken auf den Auftragnehmer abwälzen will. Deshalb ist es wichtig, sich nicht nur im Vertragsrecht auszukennen und zu spezialisieren, sondern auch im Vergabeverfahren.
Mein Ziel war und ist es, Mandanten ein Komplettangebot aus einer Hand zu bieten und den Gesamtüberblick zu behalten. Vom Beginn eines Projekts, etwa der Abgabe eines Angebots, über den Vertragsabschluss und die Vertragsgestaltung bis hin zur Klageeinreichung, wenn ein Anspruch durchgesetzt oder abgewehrt werden muss – diese umfassende Betreuung schätzen meine Mandanten besonders.
2. Drei Fachanwaltstitel und noch Wirtschaftsmediator – das ist eine enorme Leistung. Was hat Sie dazu motiviert, sich so intensiv weiterzubilden?
Die Fachanwaltsausbildung ist anspruchsvoll und verlangt viel Zeit und Engagement – sowohl beruflich als auch privat. Ich habe die drei Fachanwaltstitel und meine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator auch nur schaffen können, da mich meine Frau während dieser Zeit stark unterstützte und sich neben ihrer eigenen beruflichen Anstrengung auch während dieser herausfordernden Zeiten um unsere drei Kinder gekümmert hat.
Die Fachanwaltstitel erfordern jedes Jahr 15 Fortbildungsstunden, die der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen sind. Meine Motivation für diese Weiterbildungen war und ist es, meinen Mandanten eine noch fundiertere und gezieltere Beratung bieten zu können. Dies entspricht auch dem Grundverständnis der Kanzlei, durch spezialisierte fachanwaltschaftliche Kenntnisse eine hohe Qualität der anwaltlichen Beratung und Leistung sicherzustellen.
3. Wie haben sich Ihre Tätigkeitsbereiche durch die zusätzlichen Fachanwaltstitel verändert?
Zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit lagen meine Schwerpunkte im Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen. Das habe ich viele Jahre sehr gern und intensiv gemacht. Noch heute partizipiere ich von diesem Praxiswissen. Später verlagerten sich meine Interessen stärker in das Vertragsrecht, insbesondere das Baurecht. Dies führte mich zur Fachanwaltsausbildung im Bau- und Architektenrecht. Daraus folgte auch die Qualifikation im Verwaltungsrecht, da das private Baurecht häufig Überschneidungen mit dem öffentlichen Baurecht hat.
Im Zuge des Ausbaus der gerichtlichen Mediation lag zur bestmöglichen Beratung und Begleitung meiner Mandanten die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator nahe. Das hielt ich auch für die Verhandlungsführung mit Vertragspartnern und Behörden und zur Konfliktlösung für vorteilhaft. Die Ausbildung war nicht ohne Anstrengung; der Aufwand vom Umfang her gleichwertig wie eine Fachanwaltsausbildung.
Der letzte Schritt war der Fachanwaltstitel im Vergaberecht. Durch die Fachanwaltstitel hat sich mein Tätigkeitsbereich nicht grundlegend verändert, vielmehr konnte ich mich weiter auf meine Hauptthemen fokussieren. Ich habe einfach das für meine Tätigkeitsbereiche erforderliche „Rüstzeug“ erlangt, um meine Mandanten noch umfassender beraten und unterstützen zu können.
4. Was reizt Sie mehr – die strategische Beratung oder die Prozessführung?
Es ist im Grund genommen beides, weil nur eine gute strategische Beratung zu einer kalkulierbaren Prozessführung führt. Deshalb gebe ich meinen Mandanten immer mit auf den Weg: „Wenn Sie in Ihrem geschäftlichen Leben ein ungutes Gefühl oder ein ‚Bauchgrummeln‘ haben, sollten Sie frühzeitig zu mir kommen.“ Oft ist dies der Moment, in dem sich Probleme anbahnen, und dann ist es wichtig, zu handeln und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Vielen Dank für das interessante Gespräch und die spannenden Einblicke in Ihre Fachgebiete, Herr Vollard!