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Cannabis und Straßenverkehr – Neue Grenzwerte für Ordnungswidrigkeiten
Was galt bisher?
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierungsfraktionen beinhaltet im Kern eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Zwar wurde durch das Cannabisgesetz der Cannabiskonsum für Erwachsene legalisiert, jedoch keine ausreichenden Bestimmungen für Kraftfahrzeugführer eingeführt. Noch bis heute begeht ein Kraftfahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit, wenn er unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug führt. Das „Unter-Einfluss-Stehen“ wurde angenommen, wenn im Blutserum des Fahrzeugführers 1 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol (kurz THC) festgestellt werden.
Welche Änderungen sind vorgesehen?
Offensichtlich erkannte die Bundesregierung die Problematik und beauftragte eine Expertenkommission damit, einen Grenzwert zu ermitteln. Es ist beabsichtigt, nunmehr nur noch denjenigen Kraftfahrzeugführern eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorzuwerfen, in deren Blutserum 3,5 ng/ml oder mehr THC festgestellt wurden.
Ferner handelt auch derjenige Fahrer ordnungswidrig, wer zusätzlich zum Cannabiskonsum ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht.
Werden 3,5 ng/ml oder mehr THC festgestellt soll eine Geldbuße von bis zu 3.000,00 Euro drohen. Ist Mischkonsum mit Alkohol nachgewiesen, soll eine Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro möglich sein. Der Bußgeldkatlog soll um spezielle Regelgeldbußen und Regelfahrverbote für Cannabiskonsum und Mischkonsum ergänzt werden, wobei sich hier an den Rechtsfolgen für Alkoholfahrten orientiert werden soll.
Ferner soll neben dem bereits geltenden Alkoholverbot für Fahranfänger auch ein Cannabisverbot für Fahranfänger gesetzlich verankert werden. Wer während der Probezeit unter Einfluss von Cannabis als Fahrzeugführer erwischt wird, handelt ordnungswidrig und hat mit einer empfindlichen Sanktion zu rechnen.
Aktualisierung des Beitrages (26.08.2024):
Seit dem 22.08.2024 gilt der neue THC-Grenzwert in Höhe von 3,5 ng/ml. Wer hinter dem Steuer sitzt und mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blut erwischt wird, riskiert eine Geldbuße von 500,00 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Noch härtere Sanktionen folgen, sofern man als Fahranfänger unter dem Einfluss von THC fährt oder neben Marihuana auch Alkohol konsumiert hat.